Zukünftige Unternehmensgründerinnen und Unternehmensgründer sollten strategisch ihren Marktauftritt planen. Jede Gründerin und jeder Gründer, die in der Planungsphase für einen professionellen Marktauftritt sind, haben eine ganze Reihe von Rechtsvorschriften und Möglichkeiten zu überprüfen. Existenzgründerinnen und Existenzgründer sollten sich zuerst überlegen, mit welchen Produkten oder Dienstleistungen sie sich überhaupt selbstständig machen wollen. Erst wenn dieser Punkt klar abgearbeitet ist, müssen die Rechtsvorschriften für den Start geprüft und definitiv entschieden werden. Es gibt beispielsweise sehr unterschiedliche rechtliche Voraussetzung zur Marktpräsenz.

Da eine Firmengründung genau geplant und durchgeführt werden muss, ist ein so genannter Gründungsfahrplan als Leitfaden dienlich, damit keine Behördengänge oder Nachweise vergessen werden. Wichtig ist frühzeitig die Rechtsform der neuen Firma abzuklären. Weil die gewählte Rechtsform für ein Unternehmen sich nicht nur auf die Buchführungspflicht auswirkt, sollte unbedingt eine auf die eigene Situation passende Lösung gefunden werden. Nach wie vor ist die Anmeldung als Einzelunternehmen die einfachste Rechtsform.

Bevor die erste Rechnung geschrieben bzw. das Erstellen des Rechnungsformulars in Auftrag gegeben wird, muss genau festgeschrieben sein, ob man zur Berechnung der Mehrwertsteuer berechtigt ist oder nicht. Dass auf ein Rechnungsformular der vollständige Name und die Anschrift der ausstellenden Firma und des Rechnungsempfängers, das Rechnungsdatum, eine fortlaufende Rechnungsnummer und die genaue Leistungsbeschreibung mit Preis- und Lieferdatumsangabe gehört, muss man als JungunternehmerIn einfach wissen.

Ebenfalls darf die  Versicherungspflicht bei einer Unternehmensgründung nicht vergessen werden. Zu prüfen ist auch, wie es sich bezüglich gesetzlicher Unfallversicherungs-, Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherungspflicht verhält, da diese Versicherungen nur für bestimmte Berufsgruppen vorgeschrieben sind. Ob man eine Betriebsausfallversicherung bzw. Absicherung gegen die eigene Arbeitslosigkeit abschließen soll, hängt vom unternehmerspezifischen Risiko und der familiären Situation ab. Wer all diese grundlegenden Entscheidungen nicht selbst tätigen will, kann sich an eine Beratungsstelle wenden oder einen so genannten Coach suchen.

If you like this Post, Let's share to the others
Digg Delicious Stumbleupon Technorati Facebook Twitter


  1. [...] Published Martkauftritt als Unternehmerin planen. [...]

You must be logged in to post a comment.

© Copyright Reserved Top of Kundert 2009. | Anmelden